Wie werde ich Mitglied?
Bei Interesse fordern Sie ganz einfach das Antragsformular zur Aufnahme in die Gütegemeinschaft bei der Geschäftsstelle an (per E-Mail an info(at)gkfp.de oder telefonisch). Das Formular senden Sie anschließend unterschrieben zurück.
Gemäß Satzung gibt es in der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme zwei Formen der Mitgliedschaft:
- Hersteller von Kunststoffprofilsystemen können ordentliche Mitglieder der Gütegemeinschaft werden. Sie sind stimmberechtigt, nehmen an der Gütesicherung teil und können das RAL Gütezeichen gemäß RAL-GZ 716 erhalten.
- Unternehmen der Wertschöpfungskette sowie jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten/vertritt und ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben/hat, können/kann unterstützendes Mitglied werden. Dies gilt u. a. für Hersteller von Systemkomponenten (Folien, Klebstoffe, Dichtungen, Rohstoffen), die für ihre Produkte eine Zulassung nach dem Technischen Anhang zur RAL-GZ 716 beantragen möchten. Unterstützende Mitglieder können auf Wunsch und bei berechtigtem Interesse an der Gütesicherung die ordentliche Mitgliedschaft sowie ein Stimmrecht erwerben.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme
- Erwerb des Gütezeichens auf Basis nachvollziehbarer Güteanforderungen
- Mitarbeit in den Gremien sowie Mitgestaltung der Güteanforderungen
- das Gütezeichen als besonderer Nachweis der Dauergebrauchstauglichkeit
- Werbung für Ihre Produkte durch Listung auf der GKFP-Website
- eine Plattform, auf der Sie Unternehmen der Branche erreichen
- Gedankenaustausch auf der jährlichen Mitgliederversammlung
- Durchführung von Projekten und Studien, deren Ergebnisse jedem Mitglied zur Verfügung stehen (VOC-Studie, EPDs etc.)
- Mitgestaltung von Technischen Leitfäden zu praxisrelevanten Themen
- Mitgestaltung der europäischen Normungsarbeit
- Zugang zu europäischen Themen über die Mitgliedschaft im europäischen Verband EPPA
- Kooperationen mit anderen nationalen Zertifizierungsstellen, z. B. CSTB (FR) und KIWA (NL)
Mehr zu den Rechten und Pflichten von Mitgliedern lesen Sie in unserer Satzung.