Wie werde ich Mitglied?

Bei Interesse fordern Sie ganz einfach das Antragsformular zur Aufnahme in die Gütegemeinschaft bei der Geschäftsstelle an (per E-Mail an info(at)gkfp.de oder telefonisch). Das Formular senden Sie anschließend unterschrieben zurück.

Gemäß Satzung gibt es in der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme zwei Formen der Mitgliedschaft:

  • Hersteller von Kunststoffprofilsystemen können ordentliche Mitglieder der Gütegemeinschaft werden. Sie sind stimmberechtigt, nehmen an der Gütesicherung teil und können das RAL Gütezeichen gemäß RAL-GZ 716 erhalten.
  • Unternehmen der Wertschöpfungskette sowie jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertreten/vertritt und ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben/hat, können/kann unterstützendes Mitglied werden. Dies gilt u. a. für Hersteller von Systemkomponenten (Folien, Klebstoffe, Dichtungen, Rohstoffen), die für ihre Produkte eine Zulassung nach dem Technischen Anhang zur RAL-GZ 716 beantragen möchten. Unterstützende Mitglieder können auf Wunsch und bei berechtigtem Interesse an der Gütesicherung die ordentliche Mitgliedschaft sowie ein Stimmrecht erwerben.
     

Die Vorteile einer Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme

  • Erwerb des Gütezeichens auf Basis nachvollziehbarer Güteanforderungen
  • Mitarbeit in den Gremien sowie Mitgestaltung der Güteanforderungen
  • das Gütezeichen als besonderer Nachweis der Dauergebrauchstauglichkeit
  • Werbung für Ihre Produkte durch Listung auf der GKFP-Website
  • eine Plattform, auf der Sie Unternehmen der Branche erreichen
  • Gedankenaustausch auf der jährlichen Mitgliederversammlung
  • Durchführung von Projekten und Studien, deren Ergebnisse jedem Mitglied zur Verfügung stehen (VOC-Studie, EPDs etc.)
  • Mitgestaltung von Technischen Leitfäden zu praxisrelevanten Themen
  • Mitgestaltung der europäischen Normungsarbeit
  • Zugang zu europäischen Themen über die Mitgliedschaft im europäischen Verband EPPA
  • Kooperationen mit anderen nationalen Zertifizierungsstellen, z. B. CSTB (FR) und KIWA (NL)

 

Mehr zu den Rechten und Pflichten von Mitgliedern lesen Sie in unserer Satzung.

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