Die Stoßfestigkeitsklasse - kein Qualitätskriterium für Profile
Die Differenzierung nach Stoßfestigkeitsklassen stellt keine Grundlage für eine Einstufung hinsichtlich der Qualität eines PVC-Profils dar
Mit der EN 477 „Bestimmung der Stoßfestigkeit von Profilen mittels Fallbolzens“ steht eine etablierte Möglichkeit zur Prozessüberwachung in der Profilextrusion zur Verfügung. Sofern der Stoß nicht zum Bruch führt, sondern elastisch durch die Profilwand abgefedert wird, kann auf eine gute Plastifizierung des Materials geschlossen werden. In der Profilnorm EN 12608-1 wird eine Klassifizierungsregelung über die Fallhöhe des Bolzens festgelegt.
Ob es bei dieser schlagartigen Beanspruchung zum Bruch kommt, hängt allerdings weiterhin entscheidend von der Geometrie des Profils ab. Denn ein elastisches Abfedern eines Stoßes ist überhaupt nur bei ausreichender Spannweite der getroffenen Wandung möglich.
Bei zunehmender Komplexität der Anforderungen sind konstruktiv auch Geometrien notwendig, die kleine Spannweiten zwischen den Innenstegen notwendig machen. Darüber hinaus können technisch sinnvolle Nocken und Schraubaugen an den Außenwandungen die Festlegung eines geeigneten Auftreffpunktes verhindern. Dies alles würde – trotz guter Plastifizierung – bei der Prüfung zum Bruch führen. Bei der Entwicklung einer Profilgeometrie kann eine Berücksichtigung von Auftreffpunkten insofern kontraproduktiv sein.
Fazit: Die Differenzierung nach Stoßfestigkeitsklassen stellt keine Grundlage für eine Einstufung hinsichtlich der Qualität eines Profils dar. Aufgrund dieser Geometrieabhängigkeit der Prüfung ist in der Profilnorm vorgesehen, dass diese Stoßfestigkeitsprüfung auch entfallen kann (Klasse 0).