Gütesicherung
Mit der Selbstverpflichtung, Produktqualität kontinuierlich und unabhängig nach den Statuten des RAL zu überwachen, hat die Gütegemeinschaft der Kunststofffenster-Profilhersteller in den drei Jahrzehnten ihres Bestehens Vertrauen in das Produkt geschaffen. Die Erfahrung einer ganzen Branche ist in die Güterichtlinien (RAL-GZ 716/1) eingeflossen und hat dadurch Standards gesetzt, weit über die Mindestanforderungen der europäischen Normenwerke hinaus. Das schafft Sicherheit! Und in Zukunft? Die Gütegemeinschaft bekennt sich auch in Zukunft zu der Gütesicherung ihrer Produkte. RAL-Güte ist eben mehr, als die Norm verlangt.
Darüber hinaus erarbeitet die Gemeinschaft in technischen Gremien Lösungen und Festlegungen, um die Leistungsfähigkeit ihrer Entwicklungen unter Beweis zu stellen. Denn: Klimaschutz, Produktlebensdauer, Funktionalität und Design bleiben die Herausforderungen der Zukunft.
Wenn auch Sie das RAL-Gütezeichen für Ihr Kunststoff-Fensterprofil erwerben möchten, dann sind folgende Schritte notwendig:
Schritt 1
1. formeller Antrag
Unterzeichnen eines Antrags auf Erteilung des Gütezeichens (und ggfs. Mitgliedschaft in die Gütegemeinschaft) und einreichen bei der Geschäftsstelle zur Genehmigung durch den Vorstand.
2. Weitergeben folgender Informationen zum Produkt:
2.1. Nennung der Produktionsstätten und des Systemnamens
2.2. Datierte, bemaßte und unterzeichnete Querschnittszeichnungen der Hauptprofile, die bei
der Gütegemeinschaft angemeldet werden sollen
2.3. Angabe der Kennzeichnung Ihres Profils mit Herstellerzeichen und Herstellungsdatum
2.4. Die komplette Systembeschreibung
Schritt 2
3. Erstbesuch, Eignungsnachweis und Verleihung des Gütezeichens
3.1. Nach Vorliegen der Unterlagen vereinbaren wir mit Ihnen einen Erstbesuch in Ihrer
Produktionsstätte. Ziel dieses Besuches ist festzustellen, ob die erforderlichen
prüftechnischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind.
3.2. Probennahme und Zulassungsprüfung: Die für den Eignungsnachweis
(Verleihungsprüfung) erforderlichen Prüfmuster werden von Ihnen an eine von uns
anerkannte Prüfstelle übersandt. Für diese Leistung entstehen zusätzliche Kosten, die
nicht im Mitgliedsbeitrag der Gütegemeinschaft enthalten sind.
33. Nach Bestehen des Eignungsnachweises (s. Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ
716/1, Abschnitt I; Kunststoff-Fensterprofile) verleiht die Gütegemeinschaft das
RAL-Gütezeichen. Sie erhalten eine Verleihungsurkunde mit der Berechtigung, die
geprüften Profilsysteme mit dem RAL-Gütezeichen zu kennzeichnen.
Schritt 3
4. Verpflichtung zur regelmäßigen Fremdüberwachung
4.1. Für die Durchführung der Fremdüberwachung ist mit der von uns anerkannten Prüfstelle
ein Überwachungsvertrag zu schließen.
4.2. Nach Verleihung des Gütezeichens erfolgt eine regelmäßige Fremdüberwachung. Der
jährliche Prüfumfang (in der Regel 2x jährlich) für die Fremdüberwachung ist den
RAL-Güte- und Prüfbestimmungen zu entnehmen.
4.3. Die Fremdüberwachung startet nach oder ggf. auch mit dem Erstbesuch.
5. Mitgliedschaften
5.1. Als Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme verleihen wir das
RAL-Gütezeichen an Profilhersteller, die satzungsgemäß als ordentliche Mitglieder mit
Stimmrecht geführt werden oder an Profilhersteller, die ohne Mitgliedschaft an der
Gütesicherung teilnehmen.
5.2. Jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt und ein
berechtigtes Interesse an der Gütesicherung hat, kann die fördernde oder
unterstützende Mitgliedschaft erwerben. Dies gilt u.a. für Hersteller von
Systemkomponenten wie Folien, Klebstoffe, Dichtungen oder Rohstoffen, die im
Kunststoff-Fenstersystem eingesetzt werden und die für ihre Produkte die Zulassung
beantragen möchten. Die Regelungen für die Zulassung sind in den Güte- und
Prüfbestimmungen der RAL-GZ 716/1 festgelegt. Fördernde und unterstützende
Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sie arbeiten jedoch aktiv in den Arbeitskreisen mit und
gestalten dadurch den Stand der Technik in den entsprechenden Güterichtlinien.
6. Ordentliche Mitgliedschaft in der Gütesicherung (gem. Satzung § 3.1.1)
6.1 Für die Mitgliedschaft bzw. Teilnahme an der Gütesicherung von Profilen wird
satzungsgemäß eine einmalige Aufnahmegebühr von 15.000,00 EUR erhoben.
6.2. Ab dem 2. Jahr ist ein regelmäßiger jährlicher Beitrag fällig, der sich nach der
Produktionsmenge richtet:
Bis 10.000 jato | 10.000 => 50.000 jato | 50.000 => 200.000 jato | > 200.000 jato |
€ 6.000,- | € 10.000,- | € 15.000,- | € 20.000,- |
6.3. Für die Zulassung und die Fremdüberwachung fallen zusätzliche Kosten an gemäß der Kostenregelung des Prüfinstituts.
7. Fördernde und unterstützende Mitgliedschaft (gem. Satzung § 3.1.2)
7.1. Für die Mitgliedschaft, Gütesicherung und Zulassung von Systemkomponenten wird satzungsgemäß eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, die je nach Branche zwischen 5.000,00 und 10.000,00 EUR liegt.
7.2. Ab dem 2. Jahr wird ein jährlicher Beitrag fällig, der zwischen 1.000,00 und 8.000,00 EUR je nach Branche und Anzahl der zuzulassenden Systeme gestaffelt ist.
Flussdiagramm zur Erlangung des RAL-Gütezeichens für Kunststoff-Fensterprofile
(beginnend mit einem Anschreiben zum Zulassungsverfahren)